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Gewährleistung und Garantie

 

Welche Garantie erhalten Sie und wie lange ist der Gewährleistungszeitraum?
Die Garantie wird vom Hersteller auf eine gewisse Eigenschaft gegeben und ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Die Länge der Garantiezeit wird somit individuell durch den Hersteller festgelegt. Der Garantiefall muss innerhalb dieses Zeitraums auftreten. Die Gewährleistung ist vom Gesetzgeber dem Händler vorgeschrieben und beschreibt die Rechte die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zustehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat. Die Gewährleistungszeit beträgt für den Kauf von Neuwaren beim Verbrauchsgüterkauf immer 24 Monate. Die gesetzliche Gewährleistung greift nur, insofern der aktuell gemeldete Mangel bereits ab Gefahrenübergabe (der Lieferung des Kaufgegenstandes) schon vorhanden war. In diesem Fall ist der Käufer in der Beweispflicht. Tritt der Mangel bei einem Verbrauchsgüterkauf innerhalb der ersten 6 Monate nach Gefahrübergang auf, wird zugunsten des Käufers (sofern dieser Verbraucher ist) gesetzlich vermutet, dass der Mangel schon bei Gefahrübergang vorlag.